Hütte

Die Dietenheimer Hütte liegt inmitten des herrlichen Ski-, Snowboard- und Wandergebietes Hündle bei Oberstaufen im Allgäu. Sie wurde im Jahre 1986 vom Skiclub Dietenheim e.V. gepachtet und modern umgebaut und bietet für insgesamt 20 Personen Schlafplätze, aufgeteilt in 4 Zimmer im Obergeschoss.
Im rustikalen Aufenthaltsraum mit Kachelofen haben ca. 30 Personen Platz. Eine gut ausgestattete Küche sowie moderne sanitäre Anlagen mit Dusche sind ebenfalls vorhanden. Für gemütliche Wärme sorgen der Kachelofen sowie eine Zentralheizung in der gesamten Hütte.
-Moderne Küche mit Vollausstattung
-Essbesteck, Kochbesteck
  Teller, Tassen, Gläser, Biergläser, Töpfe, Pfannen
-Kühlschränke für Getränke (Getränke sind     vorhanden und müssen von der Hütte bezogen werden)
-Kühlschrank zum eigenen Gebrauch
-Gefrierschrank (im Stadl)
-Zwei Backöfen mit Herdplatten
-Mikrowelle
-Spülbecken
-Filterkaffeemaschine

-Herrenbad

-Damenbad
-Eine Dusche

-Musikanlage mit Radio

-Lautsprecher im Aufenthaltsraum
-Lautsprecher vor der Hütte (zuschaltbar)
-Klinkenstecker 3,5 (gängiger Anschluss für Handys, MP3 Player und Laptop)

-Gemütlicher Kachelofen
-Tische, Stühle
-Hüttenbuch
-z.T. Kartenspiele, Brettspiele

-Matratze, Wolldecke, Kopfkissen
-Es empfiehlt sich eigene Bettlacken mitzubringen (Hüttenschlafsack)

-Biertischgarnituren im Stadl
-Sonnenschirme im Stadl
-Zentralheizung in der gesamten Hütte


ABGESAGT




Hüttenordnung

Der Hüttenbetrieb setzt für jeden Besucher die Bereitschaft zur Einhaltung voraus. Deshalb ist für alle Besucher die nachfolgende Hüttenordnung allgemein verbindlich.
§1 Hausrecht
Der Hüttenwart des Skiclub Dietenheim e.V. oder der Verantwortliche der jeweiligen Gruppe übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen die Hüttenordnung kann ein befristetes oder dauerhaftes Aufenthaltsverbot ausgesprochen werden und zwar
durch den Hüttenwart oder
durch den Vorstand.
§2 Haftung
Der Skiclub Dietenheim e.V. haftet nicht für persönliche Gegenstände, wie Kleidung, Rucksäcke, Wintersportgeräte usw. auch für den Inhalt von Schränken usw., kann nicht gehaftet werden. Gleichzeitig übernimmt der Skiclub Dietenheim e.V. keine Haftung für Schäden etc. auf dem Weg zu, vor oder in der Hütte.
§3 Allgemeines
Die Hütte ist für 20 Personen ausgelegt.
Der Weg zur Hütte darf nicht mit Motorrädern bzw. Autos befahren werden.
Hunde und sonstige Tiere sind auf der Hütte verboten.
Für die Hütte besteht eine Eigenwasserversorgung, der Verpächter übernimmt keine Gewähr für die Reinheit und Ergiebigkeit des Wassers. Die jeweiligen Mieter und Besucher der Hütte sind verpflichtet, dass der Weidebetrieb in den Sommermonaten in keinster Weise gestört wird. Während der Weidesaison wird es dem Weidehirten gestattet, Tränkebecken und Tröge an die Eigenwasserversorgung anzuschließen. Die Tröge sind peinlichst sauber zu halten (keine Waschtröge). Die Versorgung der Tiere hat absoluten Vorrang. Die Weisungen des Hirtens sind zu befolgen.
§4 Eintreffen auf der Hütte
Der Hüttenschlüssel kann ca. 1 Woche vor dem Termin beim Hüttenwart oder beim Vorstand angefordert werden. Beim Eintreffen auf der Hütte ist der Hauptschalter, welcher sich im Stromkasten im Vorraum befindet, auf „Ein“ zu schalten und den Zählerstand im Strombuch einzutragen.
Die Hütte darf nur in Turnschuhen oder Haus-Hüttenschuhen betreten werden. Skischuhe oder Bergschuhe müssen im Vorraum ausgezogen werden.
Getränke sind auf der Hütte ausreichend und zu vernünftigen Preisen vorhanden. Der jeweilige Bestand ist auf den Kühlschränken angeschrieben und kann kontrolliert werden. Es dürfen keine Getränke mitgebracht werden (außer Sekt und Schnaps).
§5 Auf der Hütte
Rauchen ist in der gesamten Hütte untersagt. Eine Ausnahmereglung ist nur für den Aufenthaltsraum zulässig und kann nur vom Hüttenwart bzw. dem Verantwortlichen der Gruppe in eigener Verantwortung getroffen werden. Offenes Feuer ist in der gesamten Hütte und außerhalb der Hütte verboten.
Die Getränke befinden sich in den Kühlschränken in der Küche. Getränkezettel sind in der Küche ausgehängt. Die Abrechnung durch den Hüttenwart erfolgt nach dem Kühlschrankverbrauch bzw. Bestand.
In den Schlafräumen im oberen Stockwerk ist absolute Ruhe und Ordnung zu halten. Es ist ratsam Leintuch-Überzug oder einen Schlafsack mitzubringen, Decken sind vorhanden.
§6 Verlassen der Hütte
Bei der Abreise sind die Schlafräume zu säubern und zu saugen. Decken und Kissen sind ordentlich aufzubereiten. Toiletten, Waschräume, Küche, Aufenthaltsraum sowie Vorraum sind nass herauszuputzen.
Die Fensterläden sind zu schließen und von innen zu verriegeln. Die Türe zum Stall ist abzuschließen und der Hauptschalter im Stromkasten auf „Aus“ zu stellen.
Die Hütte ist am Abreisetag bis 11 Uhr zu verlassen. Die Abnahme wird i.d.R. durch ein Vorstandsmitglied oder eine vom Vorstand bestellte Person durchgeführt.